Aktuelles

Sie können viele Dienstleistungen die wir anbieten steuerlich geltend machen.

Diese nennt man: HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Alle Arbeiten, die Sie gewöhnlich selbst oder andere Mitglieder Ihres Haushalts erledigen können, für die Sie aber einen Dienstleister beauftragen, heißen im Steuerrecht
„haushaltsnahe Dienstleistungen“.

Diese Aufgaben müssen einen haushaltsnahen Charakter haben und in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück erbracht werden. Des Weiteren müssen diese Dienstleistungen per Überweisung, also unbar an den Dienstleister überwiesen sein. Barzahlungen kennt das Finanzamt nicht an. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem:

  • Hausmeisterdienste
  • Reinigungsarbeiten
  • Betreuungsdienste
  • Pflegedienste

Folgende Arbeiten die wir verrichten sind Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Fenster putzen
  • Wohnung reinigen
  • bei Abwesenheit z. B. Urlaub zählt Briefkasten leeren, Blumen gießen dazu
  • Einkaufshilfe für Senioren
  • Haushaltshilfe für Senioren
  • Begleitung bei Ausflügen für Senioren
  • Betreuung und Versorgung von Haustieren